K wie Karfreitag und Karlsruhe

Karfreitag ist ein stiller Feiertag mit gesetzlich verordnetem Vergnügungsverbot, welches insbesondere öffentliche Musik- und Tanzveranstaltungen ausschließt, während Kirchenglocken uneingeschränkt lärmen dürfen im Namen des Herrn. Zunehmend wird darüber diskutiert, ob dieses Verbot noch zeitgemäß ist, im Radio, im Internet, und die Piraten-Partei hat sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen, darüber zu entscheiden, ob das Verbot von Demonstrationen gegen das karfreitägliche Spaßverbot eine unzulässige Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellt.

Ich kann sehr gut an einem Tag im Jahr auf laute Musik und Tanz verzichten, zumal ich das an mindestens 350 weiteren Tagen ebenfalls tue, schließlich bin ich keine zwanzig mehr und schätze einen ruhigen Abend zu Hause mehr als eine durchtanzte Partynacht. Aber das ist hier nicht die Frage. Es ist ein Unterschied, ob ich freiwillig auf etwas verzichte oder ob ich es muss, weil bestimmte Institutionen das so wollen und es Jahrhunderte alte Tradition ist. Warum also können die Kirchen, deren Anhängerschaft schrumpft, per Gesetz in die Freizeitgestaltung aller Menschen eingreifen, insbesondere der Nichtgläubigen? Umgekehrt käme wohl keiner auf die Idee, einen gläubigen Christen heute daran zu hindern, den Tag in Andacht und Stille zu verbringen, schließlich wird niemand gezwungen, auf eine Party zu gehen.

„Aber den Feiertag nehmt ihr gerne mit. Dann könnt ihr heute auch arbeiten gehen.“ – Dieses Argument höre ich immer wieder. Was, bitte schön, hat das eine mit dem anderen zu tun? An Christi Himmelfahrt verbietet es auch niemand, dass die „Ungläubigen“ mit Bierkasten und Bollerwagen ihren „Vatertag“ begehen, ohne darüber nachzudenken, welchen Ursprung dieser Feiertag hat. Und tausende von Krankenschwestern, Busfahrern, Polizisten und Zugbegleitern – ob gläubig oder nicht – können darüber ohnehin nur lachen.

Als Christ bezeichne ich mich nicht mehr, bin aber ausdrücklich auch kein Atheist, behaupte nicht, dass es keinen Gott gibt. Allerdings behaupte ich auch nicht das Gegenteil, vielmehr bin ich der Meinung, jeder muss es mit sich selbst ausmachen, an was er glaubt oder nicht; Bekehrungsversuche aller Art widerstreben mir zutiefst, nicht nur in Bezug auf Religion, sondern generell: niemand soll mir vorschreiben, dass ich kein Fleisch essen, nicht rauchen, keinen Alkohol trinken darf – so lange ich damit andere nicht gefährde oder beeinträchtige. Jedenfalls bin ich mir sicher: Der Gott, an den ich glaube, hat nichts dagegen, wenn Menschen auch heute feiern und fröhlich sind.

Soeben wird gemeldet, dass sich das Bundesverfassungsgericht für nicht zuständig hält. Schade, ich war sehr gespannt auf die Entscheidung.

2 Gedanken zu “K wie Karfreitag und Karlsruhe

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