Und wieder hat das Bonner Dezibel-Denunziantentum zugeschlagen. Dieses Mal trifft es die Reggae-Party der Kulturinitiative Rhizom, die am Rosenmontag nach dem Zoch von 15 bis 20 Uhr auf dem Vorplatz des Frankenbades stattfinden sollte, also an einem Tag, der nicht gerade zu den stillen Feiertagen gerechnet werden kann; auch erscheint eine Störung der Nachtruhe aufgrund der moderaten Zeitlage eher unwahrscheinlich. Eine Anwohnerin im Bereich Adolf-/Vorgebirgsstraße hat der Stadt Bonn über ihren Anwalt eine Klage angedroht, falls die Party, die es bereits seit 2008 gibt, genehmigt werden sollte. Von einer Klageandrohung gegen den Rosenmontagszug, der unter ihrem Fenster entlang läuft, sieht sie in diesem Jahr offenbar noch einmal ab.
Nachdem ihre Rechtsgelehrten die Beschwerde geprüft hatten, knickte die Stadt – wie gewohnt – ein und ließ über ihren Rock- und Pop-Beauftragten verkünden, dass sie die Party in diesem Jahr wegen überhöhter Lärmimmission nicht genehmigen könne. Das wirft Fragen auf. Erstens: Kann man eine Stadt wegen wiederholter Feigheit vor einer Klage verklagen? Zweitens: Was genau macht eigentlich ein Rock- und Pop-Beauftragter?
Doch geben sich die Veranstalter nicht kampflos geschlagen. Statt zur Party rufen sie nun zu einer Demonstration auf, ebenfalls von 15 bis 20 Uhr vor dem Frankenbad. Diese wurde auch genehmigt, da das Demonstrationsrecht ein höheres Gewicht hat. Nur muss es neben Musik auch Wortbeiträge geben und es darf kein Alkohol ausgeschenkt werde.
Als bekennender Karnevalsmuffel wollte ich eigentlich auch in diesem Jahr den Rosenmontag und seinen Zug im Rahmen der mir als Altstadtbewohner gegebenen Möglichkeiten ignorieren, auch würde ich mich nicht als ausgesprochenen Reggae-Fan bezeichnen, doch zur Demonstration werde ich wohl gehen. Bier gibts im Kiosk um die Ecke. Vielleicht hat ja jemand Lust, mitzukommen.
Übrigens: Dass man als Rock- und Pop-Beauftragter durchaus eine steile Karriere vor sich haben kann, belegt der Werdegang von Sigmar Gabriel.
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