Nachdem Thomas de Maizière das Drohnendebakel durch Amtsübergabe an Frau von der Leyen überwunden hat, droht ihm neues Ungemach im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Großgerätes zur Durchsetzung staatlicher Gewalt: des Wasserwerfers „WaWe 10“. Nach einem von Beamten der Thüringer Bereitschaftspolizei testweise durchgeführten Bewurf mit demonstrationsüblichen Gegenständen wie Eiern, Tennisbällen und halb gefüllten Plastikflaschen wies das Fahrzeug Beschädigungen auf, welche seine Eignung für den Einsatz gegen Wutbürger fraglich erscheinen lassen. Ein solches Schadensbild sei nicht nachvollziehbar, so ein Ministeriumssprecher. Der Innenminister selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der Hersteller zeigte sich von den Testergebnissen indes unbeeindruckt: „Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Wasserwerfer bestellt und keinen Panzerwagen. In der Bedienungsanleitung weisen wir extra darauf hin, den WaWe 10 möglichst nicht bei Hagel über acht Millimeter Korngröße einzusetzen, um lange Freude an dem Gerät zu haben“, betonte die Sprecherin des Unternehmens.
Das Bundesinnenministerium hat inzwischen reagiert und in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium eine neue Verordnung über zulässige Wurfgegenstände bei Demonstrationen erarbeitet. Steine und steinähnliche Gegenstände, etwa Kaffeepötte – gefüllt wie ungefüllt – oder Glasaschenbecher sind gänzlich verboten. Die ursprüngliche Absicht, auch Eier zu ächten, scheiterte am erbitterten Widerstand des Verbandes Deutscher Legehennenhalter; diese (also die Eier) müssen nun zuvor gekocht und gepellt sein. Statt Tennisbällen sind nur noch Tischtennisbälle zulässig, und Plastikflaschen müssen vor dem Wurf vollständig geleert werden. Gegenstände aus gekämmter Baumwolle, Schaumkunststoff (Polystyrol) und Knetgummi wurden nach umfangreichen Tests durch das Bundesamt für Materialprüfung als unbedenklich eingestuft, wenn sie ein Volumen von achthundertzehn Kubikzentimetern nicht überschreiten.
Der Vorfall gab Anlass zu Überlegungen, ob der Einsatz von Wasserwerfern überhaupt noch zeitgemäß sei, auch im Hinblick auf die Ereignisse in Stuttgart 2010. Stattdessen wird Ersatz durch besonders leistungsstarke Laubbläser erwogen. „Wir können hier auf jahrzehntelange Erfahrungen zurück greifen“, sagte ein Ministeriumssprecher, „mit dem Produzieren heißer Luft kennen wir uns schließlich aus.“ Doch wird mit erheblichem Widerstand der Polizeigewerkschaft gerechnet: Bei ersten Tests trugen die Beamten trotz dreifachem Hörschutz erhebliche Gehörschäden davon. Auch ist fraglich, ob der Einsatz von Laubbläsern dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspricht und nicht einen Verstoß gegen das Haager Abkommen und die Genfer Konventionen darstellt.